InternationalNews 17/2024

Exportkontrolle 

Sanktionsumgehung durch ausländische Tochterunternehmen

(DIHK) Am 24. April hat das BMWK ein neues Hinweispapier zu Sanktionsumgehungen veröffentlicht. Hierin wird die Konstellation der Beschaffung von sanktionierten Gütern durch Russland bei ausländischen Tochterunternehmen beleuchtet.
Kriegsrelevante Güter gelangen vermehrt von ausländischen Tochtergesellschaften von EU-Unternehmen nach Russland. Insbesondere Unternehmen, die selbst oder über Tochterunternehmen in Drittstaaten kriegswichtige Güter der „Common High Priority List“ herstellen, haben angemessen Sorge dafür zu tragen, dass ihre Produkte nicht sanktionswidrig für die Fortsetzung des widerrechtlichen Angriffskriegs durch Russland verwendet werden können.
Mit dem Hinweispapier soll das Problembewusstsein der betroffenen deutschen Unternehmen und zielgerichtete interne Kontroll- und Compliancemaßnahmen gestärkt werden. 

Zollrecht, Warenursprung und Präferenzrecht

Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED - Angabe des Ursprungslandes in Feld 2 und 4

(DIHK) – Wie der Deutsche Zoll auf seiner Webseite informiert, soll künftig nach Empfehlung der Europäischen Kommission in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.

Regionales Abkommen zwischen den baltischen Staaten, Finnland und Polen führt zu zusätzlichen Zollanforderungen

(DIHK) – Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Russland-Sanktionen ist ein regionales Abkommen zwischen den baltischen Staaten, Finnland und Polen entstanden, das zusätzliche Zollmaßnahmen vorsieht, jedoch nicht kommuniziert wurde. Konkret werden von Unternehmen seit Kurzem an der letzten noch offenen Ausgangszollstelle in Koroszczyn Zusatzdokumente wie Endverbleibs- oder Herstellererklärungen gefordert, wenn Waren Richtung Osten gehen. Obwohl in dem Abkommen nur von den baltischen Staaten die Rede ist, sind Finnland und Polen wohl auch beigetreten beziehungsweise wollen beitreten. Polen hat bereits begonnen, die Maßnahmen umzusetzen.

Lieferantenerklärung – Neue Formularvorlagen

Hintergrund der in Abstimmung mit der DIHK-Arbeitsgruppe Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erfolgten Änderungen sind Anpassungen auf der Rückseite der LE und LLE. Zum einen sind die Länder, mit denen die Europäische Union Präferenzabkommen abgeschlossen hat, um Neuseeland (NZ) ergänzt worden. Zum anderen wurden weitere Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen im Präferenzrecht vorgenommen. 

Einkauf und Lieferketten

CBAM: Übergangsregister und Leitliniendokument jetzt auch auf Deutsch

(DIHK) – Das CBAM-Übergangsregister ist jetzt auch auf Deutsch verfügbar. Details entnehmen Sie bitte dem Nutzerhandbuch der Kommission (Abschnitt 4.8 „Preferences“ im „Transitional CBAM Registry user manual for Declarants“). Zudem hat die EU-Kommission die deutsche Version der CBAM-guidance als „Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Einführer von Waren in die EU“ veröffentlicht. 

Europäisches Lieferkettengesetz beschlossen

Das EU-Parlament hat dem Lieferkettengesetz zugestimmt. Es verpflichtet europäische Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten.
Das EU-Parlament hat das umstrittene EU-Lieferkettengesetz angenommen. 374 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 235 dagegen und 19 enthielten sich bei der finalen Abstimmung in Straßburg. Das Gesetz soll sicherstellen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen. 

Länder und Märkte

Wirtschaftsbeziehungen mit den EU-Nachbarn in den Fokus Rücken

(DIHK) Fast 40 Prozent des EU-Außenhandels entfallen auf Nachbarländer der Union – Märkte, die angesichts geoökonomischer Spannungen in einer zunehmend entkoppelten Weltwirtschaft immer wichtiger werden. Zudem stärken enge institutionelle Beziehungen mit der EU-Nachbarschaft die Resilienz, Souveränität und Attraktivität des europäischen Binnenmarktes.

Frankreich: Verstärkte Grenzkontrollen im Rahmen der Olympischen Spiele

In Zusammenhang mit den bevorstehenden Olympischen und Paralympischen Spielen hat Frankreich zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2024 an seinen Landesgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen vermehrte stichprobenartige Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden angekündigt. Darauf macht das Auswärtige Amt in Berlin aufmerksam. Alle Reisenden müssen gültige Reisedokumente mitführen. Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise sollten beachtet werden. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Webseite Bison Futé.

Veranstaltungen 

08.05.2024
No-Russia-Clause und mögliche Gegenmaßnahmen Chinas: Implementierung und Herausforderungen für Unternehmen
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Save-the-Date: Arbeitskreis Zoll
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01.07.2024
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